Die Jugendhilfe versteht ihre Adressat*innen als Menschen, deren Selbst- und Mitbestimmung aktiv zu fördern ist. Als Teil dieser Gesellschaft haben Kinder und Jugendliche das Recht, an sie betreffenden gesellschaftlichen Prozessen und Entscheidungen in ihrem Interesse mitzubestimmen.
Deshalb ist es notwendig, junge Menschen möglichst früh an der Gestaltung des Zusammenlebens teilhaben zu lassen. Sie brauchen Räume, die ihnen die Möglichkeit zur Entfaltung und Partizipation gibt, z.B. durch unser Bewohner*innenparlament. Ihre besonderen Anliegen werden in der Raum- und Angebotsgestaltung berücksichtigt.
Wenn junge Menschen sich an der Gestaltung des Zusammenlebens beteiligen, entstehen neue Ideen und Lösungen. Diese werden von den Mitarbeitenden aufgegriffen.
Für Beschwerden steht unseren Bewohner*innen unterschiedliche Ansprechpartner*innen und Beschwerdewege zur Verfügung.
Auf Anfrage stellen wir das Partizipationskonzept gerne zu Verfügung.